Gibt der Täter „K.O.-Tropfen“ in den Kaffee und wird das Opfer nach deren Genuss etwa 3 Stunden bewusstlos, so liegt hierin kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs.
Strafverteidiger & Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg
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K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug
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