Für Mieter in Altbauwohnungen besteht kein Anspruch auf Wärmedämmung, um die Gefahr von Schimmelbildung auszuschließen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18) müssen Vermieter einen Altbau nicht modernisieren.
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