Recht: Polizei mit Blaulicht unterwegs: Alarmfahrt ist kein Freifahrtschein  - FOCUS online

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Ist die Polizei alarmiert, soll sie so schnell wie möglich kommen. Trotz Blaulicht und Martinshorn darf sie aber nicht viel zu schnell fahren, hat jetzt ein Gericht entschieden.

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